Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Verwaltungsverfahren

Verwaltungsverfahren sind von einer Ungleichheit der Personen gekennzeichnet, die einander gegenüberstehen. Im Verwaltungsverfahren steht dem rechtsunterworfenen Bürger ein hoheitlicher Rechtsträger ("der Staat") in Form von Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts gegenüber. Verwaltungsverfahren durchdringen alle Lebensbereiche: die Erteilung der Baubewilligung gehört ebenso dazu, wie die Verleihung der Staatsbürgerschaft. Aber auch weniger staatsnah anmutende Anliegen, wie etwa die Verleihung akademischer Grade oder die Begutachtung eines KFZ nach § 57a KFG sind streng betrachtet Verwaltungsverfahren.

Verwaltungsstrafverfahren

Im Verwaltungsstrafverfahren wird gesetzwidriges Handeln unter Strafe gestellt, wenngleich es sich nicht um gerichtliche Strafen handelt. Verwaltungsstrafen sind immer Geldstrafen, allerdings wird mit der Geldstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit gleichzeitig eine Ersatzfreiheitsstrafe ausgesprochen. Verwaltungsstrafen sind uns vor allem aus dem Straßenverkehr geläufig, können aber nach einer enormen Zahl weiterer Strafbestimmungen in den Verwaltungsgesetzen ebenso verhängt werden.

Verwaltungsverfahren und Verwaltungsstrafverfahren folgen jeweils einer Verfahrensordnung und kennen bestimmte Rechtsmittel, zu deren Erhebung jeweils konkrete Rechtsmittelfristen bestehen. Während in erster Instanz regelmäßig weisungsgebundene Verwaltungsbehörden zuständig sind, entscheiden über Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsstrafverfahren unabhängige Verwaltungsgerichte.

Revision an den Verwaltungsgerichtshof

Gegen die Entscheidung der Verwaltungsgerichte kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Behauptet der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung, kann er - alternativ oder parallel - Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erheben.

Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. vertritt Sie vor den zuständigen Behörden und verfasst Rechtmittel im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und Revision beim Verwaltungsgerichtshof.