Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Markenschutz

Marken können alle Zeichen sein, die sich graphisch darstellen lassen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der Ware, soweit solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Damit ist der Zweck der Marke klar definiert: Sie hat Kennzeichnungsfunktion, soll also bestimmte Waren oder Dienstleistungen für die betreffenden Verkehrskreise identifizierbar machen. Der Geschäftspartner oder Verbraucher soll mit einer Marke berechtigt ein bestimmtes Produkt oder ein Unternehmen verbinden.

Gleichzeitig gibt das Markenrecht dem Markeninhaber das ausschließliche Recht, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu benutzen. Unzulässig ist nicht nur die Benutzung einer identen Marke für gleichartige Waren bzw. Dienstleistungen, es kann auch bereits eine Ähnlichkeit zwischen zwei Marken ausreichen, um eine Markenschutzverletzung anzunehmen, wenn für die betroffenen Verkehrskreise Verwechslungsgefahr besteht.

Der Markenschutz hat nicht nur eine inhaltliche Komponente, erstreckt sich also auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen, sondern auch eine geografische. Markenschutz ist länderbezogen, wobei die Gemeinschaftsmarke Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ("Europäische Marke") bietet.

Markenanmeldung

Erwerb des Markenrechtes erfordert die Eintragung in das Markenregister (Markenanmeldung). Dabei ist zunächst die Entscheidung zu treffen, in welchem Land oder welchen Ländern Markenschutz beansprucht werden soll. Man unterscheidet:

  • nationale Marke
  • Gemeinschaftsmarke ("Europäische Marke")
  • internationale Marke bzw. internationale Markenschutzausdehnung

In allen Fällen entscheidet sich der Anmelder für eine WortmarkeWort-Bildmarke oder Bildmarke, je nach dem gewünschten Schutzumfang. Es ist allerdings auch möglich, einen Klang als Klangmarke oder sogar eine bestimmte Farbe als Farbmarke anzumelden, sofern sich letztere graphisch darstellen lassen.

Generell ist bei der Markenanmeldung zu beachten, dass diese nach dem Prioritätsprinzip erfolgt. Werden zwei idente Marken angemeldet, so ist das Einlangen der Anmeldung für die Priorität entscheidend. Ist eine Markenanmeldung erfolgreich und wird die Marke registriert, hat der Markeninhaber Anspruch auf den oben dargestellten Schutzumfang und kann gegen eine spätere Markenanmeldung Widerspruch erheben oder sogar einen Antrag auf Markenlöschung einbringen.

Markenverwaltung

Effektiver Markenschutz erfordert eine regelmäßige Betreuung und Überwachung der Markenrechte. Nur so kann der Markeninhaber sicher sein, dass sein Markenrecht stark bleibt. Er muss in seinem eigenen Interesse dafür sorgen, dass seine Marke nicht rechtswidrig verwendet wird und keine gleichen oder verwechslungsfähigen Marken durch andere angemeldet werden. Ist dies der Fall, muss er die Initiative ergreifen und die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten, um dem Markenmissbrauch durch unberechtigte Verwendung der Marke vorzubeugen.

Diese Maßnahmen können unterschiedlich ausfallen. Gegen die Markenanmeldung kann im Markenwiderspruchsverfahren binnen 3 Monaten Widerspruch erheben, wer Inhaber einer prioritätsälteren registrierten Marke ist, wenn Verwechslungsfähigkeit vorliegt. Wurde kein Widerspruch erhoben und die Marke angemeldet, ist ein Antrag auf Löschung der Marke zu erwägen.

Wurde keine Marke angemeldet und erfolgt die Markennutzung - etwa durch Keyword Advertising - rechtswidrig, hat der Markeninhaber Anspruch auf Unterlassung, angemessenes Lizenzentgelt und Urteilsveröffentlichung. Diese Ansprüche können über eine markenrechtliche Abmahnung geltend gemacht werden. Sollte die Abmahnung nicht zum Erfolg führen, kann der in seinen Rechten verletzte Markeninhaber Klage erheben und diese allenfalls mit einer einstweiligen Verfügung kombinieren.

Die laufende Markenüberwachung bzw. Markenverwaltung gewährleistet somit bestmöglichen Markenschutz.

Rechtsanwalt Markenrecht

Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. berät Sie bei Fragen rund um das Markenrecht und effektiven Markenschutz. Die Kanzlei führt nationale und internationale Markenanmeldungen durch, gewährleistet die laufende Markenverwaltung durch regelmäßige Überwachung der registrierten Marken und vertritt Sie bei Markenrechtsverletzungen.