Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


Piaristengasse 41/10
1080 Wien
Tel. +43 1 997 4102
Fax +43 1 997 4102 99
office@esztegar.at

Testament

Durch ein Testament als eine letztwillige Verfügung kann der Erblasser sein Vermögen einer bestimmten Person hinterlassen und diese als Erben einsetzen. Vom Kodizill, einer anderen Form der letztwilligen Verfügung, unterscheidet sich das Testament gerade durch die Einsetzung eines Erben. Der Erbe ist eine Person, dem der Erblasser nicht bloß einzelne Vermögenswerte hinterlässt, sondern die als Gesamtrechtsnachfolger in seine vermögensrechtliche Stellung eintritt.

Formvorschriften für ein Testament

Letztwillige Verfügungen sollten wohl bedacht sein, sind sie doch in der Lage, die gesetzliche Erbfolge zu verändern. Aus diesem Grund sieht das Gesetz für Testamente und andere letztwillige Verfügungen besondere Formvorschriften vor. Werden die Formvorschriften für ein Testament nicht eingehalten, ist ds Testament ungültig, was wiederum maßgeblichen Einfluss auf die Erbfolge haben kann.

Testament errichten

Ebenso muss man bei der Errichtung eines Testaments bedenken, dass dieses unter Umständen Jahrzehnte lang in Geltung bleibt und sich zwischenzeitlich die familiären und sonstigen Beziehungen, aber auch die Vermögenslage des Erblassers, erheblich verändern können. Empfehlenswert ist zudem die Registrierung des Testaments im Testamentsregister.

Rechtsanwalt für Testament

Mag. Balazs Esztegar LL.M. berät Sie zu den Möglichkeiten und Konsequenzen der gewillkürten Erbfolge, verfasst als Rechtsanwalt das Testament für Sie und übernimmt die Registrierung und Verwahrung Ihrer letztwilligen Verfügung.