Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Wer kann Putativösterreicher sein?

ZfV 2019/13, 131-135

Das Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) kennt in § 57 StbG einen besonderen Fall des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch Anzeige. Obwohl der Gesetzestext den Begriff selbst nicht nennt, wird in der juristischen Lehre und Rechtsprechung in der Regel vom Putativösterreicher gesprochen. Umfasst sind Fälle, in denen jemand ohne eigenes Verschulden von einer österreichischen Behörde als österreichischer Staatsbürger behandelt wurde, obwohl er oder sie die Staatsbürgerschaft tatsächlich nicht besitzt.

In solchen Fällen soll der Betroffene die Möglichkeit haben, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen, den über lange Zeit fälschlich aufrecht erhaltenen "Rechtsschein" zu legitimieren und die Staatsbürgerschaft durch Anzeige an die Staatsbürgerschaftsbehörde zu erwerben. 

In seinem Erkenntnis vom 25.09.2018 zu Ra 2017/01/0331 schränkte der VwGH jedoch den Anwendungsbereich der Putativösterreicher-Regelung in wenig nachvollziehbarer Weise ein und berief sich dabei nicht zuletzt auf die Kommentierung dieser Bestimmung im Kommentar zum Staatsbürgerschaftsgesetz von Plunger/Esztegar/Eberwein [Hrsg]. Bei näherer Betrachtung fällt jedoch auf, dass der VwGH den Autoren eine Rechtsmeinung unterstellt hat, die sie tatsächlich nicht haben und die auch in der Kommentierung nicht in dieser Weise zum Ausdruck kommt.

HR Dr. Martin Plunger, Leiter der Abteilung Staatsbürgerschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung, und Mag. Balazs Esztegar LL.M., Rechtsanwalt für Staatsbürgerschaftsrecht, haben diese Entscheidung zum Anlass genommen, und sich in der Ausgabe 2/2019 der Zeitschrift für Verwaltung mit dem Putativösterreicher im Staatsbürgerschaftsrecht näher auseinander gesetzt.