Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Die Zusicherung der Staatsbürgerschaft und ihr Widerruf

ZfV 2022/31, 311-316

Das gesetzliche Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft ist vom Bestreben nach Einzelstaatlichkeit geprägt und verlangt in der Regel die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Das Staatsbürgerschaftsrecht versucht das insbesondere durch das in § 20 StbG 1985 vorgesehene Zusicherungsverfahren umzusetzen. Demnach wird dem Verleihungswerber nicht sofort die Staatsbürgerschaft verliehen, sondern in einem Zwischenschritt zunächst zugesichert. Zusicherung bedeutet, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft erfolgt, wenn der Verleihungswerber innerhalb von 2 Jahren das Ausscheiden aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit nachweist. Dieses Zusicherungsverfahren bringt für die Verleihungswerber in der Praxis jedoch erhebliche Nachteile und Unsicherheiten mit sich und wirft nicht zuletzt auch verfahrensrechtliche Fragen auf.

Gerade bei Unionsbürgern, die ihr Aufenthaltsrecht nicht auf einen nationalen Rechtsakt wie einem Aufenthaltstitel stützen können, würde bei Aufgabe der fremden Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen die Unionsbürgerschaft und damit der rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet verloren gehen. Im Ergebnis wird daher bei Unionsbürgern der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit vor der tatsächlichen Verleihung der Staatsbürgerschaft regelmäßig nicht zumutbar sein.

Eine weitere Problematik ergibt sich daraus, dass die Zusicherung zu widerrufen ist, wenn der Verleihungswerber auch nur eine der Verleihungsvoraussetzungen (mit Ausnahme des gesicherten Lebensunterhalts) nicht mehr erfüllt. Diese Bestimmung, die schon wiederholt Gegenstand verfassungsgerichtlicher Prüfung war, ist geeignet, die Zusicherung komplett zu konterkarieren, da der Verleihungswerber der Gefahr einer Staatenlosigkeit ausgesetzt wird, wenn - aus welchen Gründen immer - eine Verleihungsvoraussetzung wegfällt; und zwar auch nach Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Die Rechtsprechung hat jedoch wiederholt festgehalten, dass der Widerruf der Zusicherung nur aus einem schwerwiegenden Grund zulässig ist.

Schließlich stellt sich die verfahrensrechtlich interessante Frage, wie das Verwaltungsgericht zu entscheiden hat, wenn der Bescheid über den Widerruf der Zusicherung erfolgreich mit Beschwerde bekämpft wird, das Verwaltungsgericht also den Widerruf der Zusicherung (und die damit zwingend verbundene Abweisung des Verleihungsantrages) für unzulässig erachtet.

Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar beleuchtet in seinem Beitrag in der Zeitschrift für Verwaltung (ZfV) mehrere Aspekte der Zusicherung der Staatsbürgerschaft sowie die Zulässigkeit des Widerrufes der Zusicherung. Er ist seit vielen Jahren als Rechtsanwalt im Staatsbürgerschaftsrecht tätig und berät und vertritt MandantInnen zu allen Fragen und Verfahrensarten des Staatsbürgerschaftsrechts. Darüber hinaus ist er Herausgeber eines Kommentars zum Staatsbürgerschaftsgesetz und Autor des Kapitels Staatsbürgerschaftsrecht im WEKA Handbuch Asyl- und Fremdenrecht.