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Das ungarische Mediengesetz im europäischen Kontrast

eastlex 03/2011, 106-108

Das ungarische Mediengesetz (im Weiteren: huMedienG) wurde am 31. 12. 2010 kundgemacht und trat mit 1. 1. 2011 in Kraft, es ist ab1. 1. 2011 anzuwenden. Sämtliche parlamentarischen Oppositionsparteien haben eine Normenkontrolle durch das ungar Verfassungsgericht beantragt.Neelie Kroes, Vize-Präsidentin der EuropäischenKommission und verantwortlich für die„DigitalAgenda“, hat ein Verfahren zur Überprüfung derKonformität des huMedienG mit den europarechtlichen Vorgaben eingeleitet. Infolgedessen wurde dasGesetz mit 6. 4. 2011 geändert.