Die von Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. vertretene Exit the Room GmbH bietet eine derzeit sehr im Trend liegende Freizeitaktivität an, bei der die Teilnehmer in einen Raum eingesperrt werden, aus dem sie sich innerhalb einer vorgegebener Zeit mithilfe von im Raum versteckten Hinweisen und Rätseln befreien müssen. Derartige Spiele werden auch von anderen Gesellschaften organisiert, wobei eine ungarische Gesellschaft die Internetdomain exittheroom.at registriert und auf ihre eigene Website umgeleitet hat. Das erfolgte ganz offensichtlich in dem Wunsch, der Konkurrenz die Kunden abzugraben.
Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. wurde beauftragt, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Nutzung der Domain durch den Mitbewerber zu unterbinden. Die Exit the Room GmbH konnte sich dabei auf ihr Markenrecht aus der registrierten Gemeinschaftswortmarke "Exit the room" sowie auf den Schutz ihres Namensrechts nach § 43 ABGB berufen. Da das Domaingrabbing ganz offensichtlich dem Kundenfang dienen sollte, verstieß der Mitbewerber dadurch gegen das Wettbewerbsrecht (UWG).
Nach einer Abmahnung samt Aufforderung zur Unterlassung zeigte sich die Gesellschaft aufgrund der eindeutigen Rechtslage einsichtig und stimmte der Übertragung der Domain an die Exit the Room GmbH zu.