Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Casual Dating Inkassoschreiben

Casual Dating ist eine Form der Online-Partnervermittlung für angenehme Stunden zu zweit. Wer sich auf einer Causal Dating Website registriert, sollte jedoch die AGB und das Kleingedruckte sehr genau lesen: viele Seiten bieten zwar eine kostenlose Registrierung, ändern diese jedoch nach 14 Tagen in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft.

Derzeit erleben viele, die sich auf neue Bekanntschaften im Internet gefreut und sich bei Online Datingplattformen wie dateformore.at oder daily-date.at registriert haben, eine unliebsame Überraschung. Der vermeintlich kostenlose Dienst entpuppt sich nach einer "14-tägigen Testphase" als kostenpflichtig. Der Nutzer erhält umgehend eine Rechnung der deutschen Ideo-Labs GmbH und, wenn er diese nicht bezahlt, kurz darauf ein bzw. mehrere Inkassoschreiben der Jedermann Inkasso GmbH.

Ausgehend davon, dass diese Verträge mit Verbrauchern im Fernabsatz abgeschlossen werden, sind neben den allgemeinen Regeln des Zivilrechts die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) anzuwenden. Bevor der Verbraucher durch einen Vertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, muss ihn der Unternehmer demnach in klarer und verständlicher Weise über zahlreiche Details des Vertragsverhältnisses aufklären, darunter auch den Gesamtpreis bzw. die für jeden Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten. Diese Informationen sind dem Verbraucher klar und verständlich in einer dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepassten Art und Weise bereitzustellen. Ebenso hat der Unternehmer dem Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit dem Beginn der Dienstleistungserbringung, eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.

Wenn ein über eine Website abgeschlossener Vertrag den Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet, hat der Unternehmer den Verbraucher, unmittelbar bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, klar und in hervorgehobener Weise unter anderem auf den Preis hinzuweisen. Er hat dafür zu sorgen, dass der Verbraucher bei der Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Wenn der Bestellvorgang über eine Schaltfläche (Button) erfolgt, muss diese gut lesbar ausschließlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen, eindeutigen Formulierung gekennzeichnet sein, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer verbunden ist.

Kommt der Unternehmer diesen Pflichten nicht nach, so ist der Verbraucher an den Vertrag oder seine Vertragserklärung nicht gebunden. Die auf den genannten Websites enthaltene Schaltfläche "Jetzt kostenlos anmelden" erfüllt diese Voraussetzung nicht und erweckt zudem den Eindruck, der Verbraucher würde einen unentgeltlichen Dienst beziehen. Die Voraussetzungen nach § 8 Abs 2 FAGG liegen vor.

Wichtig ist dennoch, das Inkassoschreiben nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich zur Wehr zu setzen und die Forderung als unberechtigt zurückzuweisen. Rechtsanwalt Mag. Balazs Esztegar LL.M. unterstützt Sie gerne bei der Abwehr der Inkassoforderung.

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